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Renten- und Lebensversicherung widerrufen

Es kann viele gute Gründe für einen Rückruf bzw. eine Rückabwicklung seiner Lebens- oder Rentenversicherung geben. Viele Versicherungsnehmer sind mit den Versicherungsleistungen, besonders den Zinsen unzufrieden und bereuen die getätigten Abschlüsse. Bisher war es immer so, dass eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung praktisch nur beliehen, verkauft oder gekündigt werden konnte und das führte immer zu einem bestimmten finanziellen Verlust.

Mittlerweile gibt es aber mehrere Gerichtsurteile darüber, dass unter bestimmten Umständen ein nachträglicher Widerruf, der zur Rückabwicklung des Vertrages führt, möglich ist. Die Bedingungen dafür sind, dass diese Versicherungen zwischen Ende 1994 und 2007 abgeschlossen wurden und der Versicherungsnehmer beim Abschluss seines Vertrages keine oder keine korrekte Widerspruchsbelehrung oder keine vollständigen Vertragsunterlagen erhalten hat. Das ist bei den Verträgen aus dem genannten Zeitraum vermutlich mindestens zu 50 bis 60 Prozent der Fall. Hat der Widerruf jetzt noch Erfolg, muss die Versicherung die eingezahlten Beiträge (abzüglich bestimmter Gebühren) erstatten und außerdem das, was sie mit ihren Kapital an Zinsen erwirtschaftet hat. Das ist so gut wie immer wesentlich mehr, als bei einem Rückkauf ausgezahlt würde. Das gilt nicht nur für einen laufenden Vertrag, sondern sogar für eine bereits gekündigte Rentenversicherung oder einen regulär abgelaufenen Lebensversicherungs-Vertrag.

Wie muss man bei einem Widerspruch gegen seine Renten-oder Lebensversicherung vorgehen?

Hier ist es ratsam, die Angelegenheit in die Hände von Spezialisten zu geben (siehe auch http://jetzt.rueckabwicklung24.de/). Die Prüfung der Anspruchsberechtigung ist für einen Laien nicht ganz leicht und man sollte schon im Vorfeld wissen, wie die Chancen für einen Widerspruch des Lebensversicherungsvertrages oder eine Rückabwicklung Rentenversicherung stehen, um nicht umsonst den Aufwand zu betreiben und Kosten zu verursachen. Es gibt im Netz Institutionen, die gemeinsam mit einem Rechtsanwalt professionell und kostenfrei die Ansprüche von Versicherungsnehmern prüfen und in aussichtsreichen Fällen gegen eine kleinere Erfolgsbeteiligung die Bearbeitung übernehmen. Für Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung entstehen hierbei keinerlei Kosten.